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Absolutes Feuerverbot
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross ein (Warnstufe 4). In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und «Himmelslaternen», welche durch offenes Feuer an getrieben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Entzünden von Höhenfeuern ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Metern.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Links zum Thema
Naturgefahrenportal des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldbrandgefahr, Bundesamt für Umwelt BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehöriges
- Zuständiges Amt
- Kommando
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuerverbot 2026.p df (PDF, 97 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuerverbot 2026.p df |
| Medienmitteilung Feuerverbot (PDF, 113 kB) | Download | 1 | Medienmitteilung Feuerverbot |
| Plakat Feuerverbot 2026 (PDF, 177 kB) | Download | 2 | Plakat Feuerverbot 2026 |