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Erhebliche Waldbrandgefahr
19. Juni 2026
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle haben die Kantone Ob- und Nidwalden die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft (Stufe 3 von 5). Das Feuerwehrinspektorat bittet die Bevölkerung, Verhaltensregeln zu beachten.
In einer Medienmitteilung fordert das Feuerwehrinspektorat Obwalden und Nidwalden die Bevölkerung in den beiden Kantonen dazu auf, das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe zu unterlassen. Es besteht insbesondere an gut besonnten Stellen die Gefahr, dass bereits schon weggeworfene Raucherwaren oder Funken eines Grillfeuers Brände verursachen.
Die folgenden Verhaltensregeln sind zu beachten:
- Feuern im Freien ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind generell kein Feuer entfachen
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
- Den Anweisungen der lokalen Behörden ist Folge zu leisten.
Links zum Thema
Naturgefahrenportal des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldbrandgefahr, Bundesamt für Umwelt BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehöriges
- Zuständiges Amt
- Kommando
Zugehörige Objekte
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| Medienmittteilung, 19. Juni 2026 (PDF, 111 kB) | Download | 0 | Medienmittteilung, 19. Juni 2026 |