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Waldbrandgefahr leicht entschärft
In einer Medienmitteilung stellt das Feuerwehrinspektorat Obwalden und Nidwalden fest, dass die Niederschläge der vergangenen Tage zu einer leichten Entspannung der Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden geführt haben. Aufgrund der gefallenen Regenmengen und der aktuellen Verhältnisse wird die Gefahrenstufe von 4 (gross) auf 3 (erheblich) gesenkt. Damit können auch das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot aufgehoben werden.
Die Gefahr von Wald- und Flurbränden ist damit jedoch nicht gebannt. Böden und Vegetation können insbesondere an exponierten und trockenen Stellen weiterhin rasch Feuer fangen. Das Feuerwehrinspektorat Obwalden und Nidwalden ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, im Umgang mit Feuer weiterhin vorsichtig zu sein. Feuer im Wald und im Freien dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Feuerstellen sind stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind ist auf Feuer zu verzichten. Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
Links zum Thema
Naturgefahrenportal des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldbrandgefahr, Bundesamt für Umwelt BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehöriges
- Zuständiges Amt
- Kommando
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung, 28. August 2026 (PDF, 175 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung, 28. August 2026 |