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Waldbrandgefahr leicht entschärft

28. August 2026
Aufgrund der Niederschläge stuft das Feuerwehrinspektorat Obwalden und Nidwalden die Waldbrandgefahr von «gross» auf «erheblich» zurück (Gefahrenstufe 3 von 5). Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per sofort aufgehoben. Beim Umgang mit Feuer ist aber weiterhin grosse Vorsicht geboten.

In einer Medienmitteilung stellt das Feuerwehrinspektorat Obwalden und Nidwalden fest, dass die Niederschläge der vergangenen Tage zu einer leichten Entspannung der Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden geführt haben. Aufgrund der gefallenen Regenmengen und der aktuellen Verhältnisse wird die Gefahrenstufe von 4 (gross) auf 3 (erheblich) gesenkt. Damit können auch das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot aufgehoben werden.

Die Gefahr von Wald- und Flurbränden ist damit jedoch nicht gebannt. Böden und Vegetation können insbesondere an exponierten und trockenen Stellen weiterhin rasch Feuer fangen. Das Feuerwehrinspektorat Obwalden und Nidwalden ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, im Umgang mit Feuer weiterhin vorsichtig zu sein. Feuer im Wald und im Freien dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Feuerstellen sind stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind ist auf Feuer zu verzichten. Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

 

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Waldbrandgefahr, Bundesamt für Umwelt BAFUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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